Die zehn Kinderrechte

1. Recht auf Gleichheit

Kein Kind darf benachteiligt werden. …oder andersherum: Gleiches Recht für alle! Jedes Kind und jeder Jugendliche ist gleich viel wert. Hierbei spielen weder das Geschlecht, noch die Nationalität oder Religion, der sie angehören, eine Rolle. Es macht keinen Unterschied, welche Sprache ein Kind oder Jugendlicher spricht, ob er arm oder reich ist oder ob er einer Minderheit angehört.

2. Recht auf Gesundheit

Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. Das bedeutet, dass auch alle Grundbedürfnisse für Kinder und Jugendliche erfüllt werden müssen. Konkret heißt das: gute und ausreichend Nahrungsmittel, sauberes Trinkwasser, Sanitäranlagen und Kleidung, ein Dach über dem Kopf, ärztliche Betreuung und Versorgung, Schutz vor Suchtstoffen, Gesundheitsvorsorge.

3. Recht auf Bildung

Kinder haben das Recht, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Mädchen und Jungen haben das Recht eine Schule zu besuchen und eine Ausbildung zu machen. Diese soll ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten gerecht werden und entsprechend muss auch eine Förderung stattfinden. Grundschule und Materialien sollen kostenlos zur Verfügung stehen. Schule soll Spaß machen und keine Angst oder existenzielle Not verursachen.

4. Recht auf elterliche Fürsorge

Kinder haben ein Recht auf die Liebe und Fürsorge beider Eltern und auf ein sicheres Zuhause. Werden Kinder oder Jugendliche vernachlässigt oder misshandelt, haben sie jederzeit ein Recht auf Hilfe. Wird das Wohl des Kindes durch ein Elternteil gefährdet kann es von den Eltern getrennt werden. Diese Entscheidung fällt ein unabhängiges Gericht. Diejenigen, die ihre Eltern verlieren, von ihnen verlassen werden oder aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr bei ihnen leben können, haben Anspruch auf Schutz und Hilfe.

5. Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre

Kinder haben ein Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. Niemand darf willkürlich und ohne entsprechende Zustimmung in das Privatleben von Kindern und Jugendlichen eingreifen. Die Familie, ihre Wohnung und ihr Schriftverkehr (Emails, SMS, Briefe) sind Privatsache. Situationsabhängig und im Sinne einer guten Erziehung und des Beschützens haben Eltern das Recht sich in die privaten Angelegenheiten ihrer Schützlinge einzumischen, insofern dies gerechtfertigt und im Sinne und zum Wohl des Kindes ist.

6. Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör

Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. Kindern dürfen ihre eigenen Wünsche, Gedanke und Bedürfnisse frei äußern und sie sollten angemessen beachtet werden, egal ob zu Hause, in der Schule, vor Gericht oder anderswo. Jedes Kind hat auch ein Recht auf Religionsfreiheit. Es darf selbst entscheiden, welcher Religion es angehören möchte.

7. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. Kein Heranwachsender darf in ein Kriegsgebiet zurückgeschickt werden. Kindern und Jugendlichen muss geholfen werden gemeinsam mit ihren Eltern in einem sicheren Gebiet zu leben. Flüchtlingskinder sollen im Asylland dieselben Rechte haben wie einheimische Kinder. Kinder dürfen weder gezwungen werden in einem Krieg mitzumachen noch als Soldat in den Militärdienst eingezogen werden, wenn sie jünger als 15 Jahre sind.

8. Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist verboten! Niemand darf ein Kind schlagen, es einsperren, ihm drohen oder es missbrauchen. Kinder dürfen nicht ausgebeutet oder ausgenutzt werden. Kinder- und Jugendarbeit ist verboten - Schule und Bildung haben Vorrang. Kinder und Jugendliche dürfen nicht gegen ihren Willen verschleppt, verkauft, gekauft oder ins Ausland gebracht werden. Sie dürfen nicht gefoltert, zu lebenslanger Haft oder mit dem Tod bestraft werden.

9. Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Jedes Kind darf sich an Freizeitaktivitäten beteiligen und am künstlerischen und kulturellen Leben teilhaben.

10. Recht auf Betreuung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. Nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern sollen bei ihrer Aufgabe besonders unterstützt werden, indem sie bei der Begleitung ihrer Schützlinge Hilfe erfahren.