Wahl der vakanten Stellen im Bundesjugendführungskreis im Frühjahr 2023
Die nächste Bundesjugendversammlung tagt vom 24. bis 26. März in Halle. Die Mitglieder der Bundesjugendversammlung wählen an diesem Wochenende die noch zu besetzenden Stellen im Bundesjugendführungskreis und damit die Vertretung der Malteser Jugend auf Bundesebene.
Diese Homepage möchte Euch zur Arbeit des BJFK und zu anstehenden Wahlen informieren und Euch dazu einladen, sich selbst als Kandidatin oder Kandidaten aufzustellen bzw. geeignete Personen für ein Wahlamt vorzuschlagen!
Liebe Malteser Jugend,
in diesem Jahr wurde ein neuer Bundesjugendführungskreises (BJFK) gewählt! Dabei wurden nicht alle Stellen besetzt, sodass diese im nächsten Jahr gewählt werden. Dazu treffen sich die Diözesanjugendsprecher*innen und der aktuelle BJFK im Frühjahr, vom 24. bis zum 26. März, zur Bundesjugendversammlung (BJV).
Die vakanten Positionen sind:
- Ein*e stellvertretende*r Bundesjugendsprecher*in
- Ein*e Bundesjugendvertreter*in
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Diese Positionen gibt es im BJFK:
- Bundesjugendsprecher*in:
Er*Sie leitet offiziell die BJFK Sitzungen und die BJV. Er*Sie arbeitet eng mit dem Bundesjugendreferat zusammen, zum Beispiel bei der Erstellung eines gemeinsamen Budgets. Außerdem vertritt er*sie die Malteser Jugend im Präsidium. - Zwei Stellvertretende*r Bundesjugendsprecher*in:
Die beiden stellvertretenden Jugendsprecher*innen vertreten den*die Jugendsprecher*in und können sich so die Arbeit mit dieser Person aufteilen. - Zwei Bundesjugendvertreter*in:
Die Jugendvertreter*innen vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen im BFJK.
Der BJFK hat noch drei weitere feste Mitglieder, die nicht auf der BJV gewählt werden:
- Bundesjugendreferent*in
- Mitglied der Bundesleitung
- Bundesjugendseelsorger
Der Aufgabenbereich des BJFKs:
Der BJFK trifft sich an fünf Wochenenden im Jahr, um aktuelle Themen zu besprechen und sich über Aufgaben auszutauschen. Jedes Jahr finden zwei BJVs statt. Diese werden gemeinsam vorbereitet und durchgeführt. Außerdem kümmern sich die BJFK Mitglieder um die Betreuung der Diözesen. Bei Bedarf unterstützen sie vor Ort und kommen gerne zu Besuch. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von bundesweiten Aktionen (Kirchentag, Bundeslager, Bundeswettbewerb, usw.) oder die Mitarbeit in Arbeitskreisen (Bundesjugendlager, Musik, Kinder Stärken, usw.).
Außerdem vertritt der Bundesjugendführungskreis die Malteser Jugend im Gesamtverband und setzt sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen ein
In den letzten Jahren haben die BJFKs möglichst viel im Team gearbeitet, da diese Zusammenarbeit viele Vorteile mit sich bringt. Auch die Aufteilung der Aufgaben war gleichmäßig, beziehungsweise an den persönlichen und zeitlichen Möglichkeiten der BJFK Mitglieder, orientiert.
Wir würden uns freuen, wenn es in diesem Oktober wieder viele motivierte Jugendliche und junge Erwachsene gibt, die die Malteser Jugend auf der Bundesebene mitgestalten möchten!
Das Wichtigste noch mal in Kürze:
„Was macht der BJFK eigentlich?“
Der BJFK trifft sich fünfmal im Jahr, einzelne Mitglieder vertreten den BJFK in den Diözesen/Arbeitskreisen und die Malteser Jugend in verschiedensten Gremien. Gemeinsam werden unterschiedliche Aktionen geplant und durchgeführt.
„Was muss ich mitbringen?“
Vor allem Freude an Zusammenarbeit mit anderen Malteserjugendlichen! Große Lust und Motivation auf Gremienarbeit und Organisation von Veranstaltungen. Gerne auch Ideen für neue Themen, Aktionen oder Impulse für die Malteser Jugend.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fargen zur BJFK-Wahl findet ihr wieter unten unter "FAQ´s".
FAQ´s - häufig gestellte Fragen zur BJFK-Wahl
Wann und wo werden die Mitglieder des Bundesjugendführungskreis gewählt?
Die Wahl findet durch die Mitglieder der Bundesjugendversammlung statt. In diesem Jahr tagt die Bundesjugendversammlung vom 28. bis 30. Oktober 2022 in Fulda. Kandidierende sind herzlich zur Teilnahme an der BJV eingeladen.
Wer kann in ein Amt des Bundesjugendführungskreises gewählt werden?
Vorgeschlagen und gewählt werden können alle ordentliche Mitglieder des Malteser Hilfsdienstes e.V., die in der Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt sind.
Der/die Bundesjugendsprecher/in und mindestens eine Stellvertretung müssen katholisch getauft sein. Eine weitere Stellvertretung kann auch nicht-katholische/r Christ/in sein
Am Tag der Wahl müssen alle Kandidat/innen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gegen entgeltbeschäftigte Mitarbeitende (ausgenommen Praktikum, FSJ, BFD und geringfügig Beschäftgte) können in das Amt der Jugendvertretungen gewählt werden.
Und wenn zu wenige Kandidierende vorgeschlagen wurden?
Sind zu wenig Kandidierende für ein Wahlamt vorgeschlagen worden, kann die Wahlleitung während der Bundesjugendversammlung dazu auffordern weitere Wahlvorschläge zu machen.
Vor Beginn des Wahlgangs muss das Einverständnis, der vorgeschlagenen Person, zur Kandidatur vorliegen.
Ziel ist es eine solche Situation zu vermeiden, daher gibt es den Wahlausschuss deren Mitglieder die Aufgabe haben, die Wahlämter fleißig zu bewerben und geeignete Kandidat/innen in der Malteser Jugend ausfindig zu machen.
Wie ist der Ablauf einer BJFK-Wahl?
Zunächst wird von den Mitgliedern der Bundesjugendversammlung ein Wahlvorstand vorgeschlagen, der die Leitung der Wahlen übernimmt. Zum Wahlvorstand gehören eine Wahlleitung, eine Stellvertretung und eine Protokollführung.
Der Ablauf der Wahl ist folgender:
- Die Wahlleitung stellt die Anzahl der Stimmberechtigten fest.
- Nacheinander werden das Amt der/des Bundesjugendsprecher/in, die Stellvertretungen und die beiden Jugendvertretungen gewählt.
- Sofern nicht anders beantragt finden die Wahlen offen statt. Ein Antrag zur geheimen Wahl kann durch die Versammlung gestellt werden.
- Bei den einzelnen Wahlgängen stellen sich die Kandidierenden zunächst persönlich vor, anschließend können die Mitglieder der Bundesjugendversammlung (auf Antrag) eine "Personaldebatte" führen, bevor mit Stimmzetteln die Wahl erfolgt. Die Personaldebatte findet ohne die Kandidat*innen und nur mit Stimmberechtigten Mitgliedern statt, d.h. die Gäste verlassen für die zeit der Debatte den Raum. Die Personaldebatte ist streng vertraulich.
- Nach der Stimmauszählung wird das Ergebnis bekannt gegeben und die Kandidierenden gefragt, ob sie die Wahl annehmen möchten.
- Sollte eine Stimmengleichheit vorliegen, erfolgt eine Stichwahl zwischen diesen.
- Jede/r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Funktionen in dem jeweiligen Wahlgang zu wählen gibt. Eine Stimmanhäufung auf einen Kandidierenden ist nicht zulässig.
Was ist eine "Personaldebatte"?
Eine Personaldebatte wird auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds der Versammlung gestellt. Während der Personaldebatte dürfen nur wahlberechtigte Mitglieder und die Wahlleitung anwesend sein. Alle Anderen werden gebeten den Raum zu verlassen. Die Debatte dient dazu Kandidaturen mit anderen zu diskutieren und eine Atmosphäre des vertrauensvollen Austausch zu schaffen, in der man sich für die Entscheidung für oder gegen eine*n Kandidat*in weitere Informationen einholen kann.
Welche Ämter sind bei der nächsten Bundesjugendversammlung neu zu wählen?
Für die Dauer von zwei Jahren sind zu wählen:
- das Amt der/des Bundesjugendsprecher/in
- die beiden Ämter der Stellvertretungen der/des Bundesjugendsprecher/in
- die beiden Ämter der Jugendvertretungen
Wer kann Kandidierende zur Wahl vorschlagen?
Vorschlagsberechtigt sind Diözesan- und Landesjugendsprecher/innen sowie Mitglieder des Bundesjugendführungskreises.
Die Vorschläge, die aus den diözesen/Bundesländern gemacht werden, sind an das Bundesjugendreferat zu richten: bundesjugendreferat@malteser.org (Betreff: Kandidierendenvorschlag zur BJFK Wahl 2020) Dazu bitte Fristgerecht bis spätestens eine Woche vor dem BJV Termin, die Wahlvorschläge einreichen!
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen dürfen alle stimmberechtigten Mitglieder der Bundesjugendversammlung; d.h. jede/r Diözesanjugendsprecher/in und die amtierenden Mitglieder des Bundesjugendführungskreises.
Bei Verhinderung eines stimmberechtigten Mitgliedes ist es jeder Diözese erlaubt eine gewählte Stellvertretung an der Versammlung teilnehmen zu lassen.
Eine Briefwahl ist ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen sind für ein Engagement im BJFK zu erfüllen?
Für ein Engagement im BJFK ist
- das Alter entscheidend: eine Kandidatur für den Bundesjugendführungskreis ist nur volljährigen Mitgliedern möglich.
- die Mitgliedschaft im Malteser Hilfsdienst e.V. notwendig;
- die Bereitschaft notwendig, sich in der Amtszeit von zwei Jahren kontinuierlich mit Zeit und Engagement für die Malteser Jugend einzusetzten; als Vertretung für das Präsidium beträgt die Amtszeit vier Jahre;
- für das Amt der/des Bundesjugendsprecher/in und mindestens für eine Vertretung die Taufe im katholischen Glaube Voraussetzung,
- für das Amt der Anderen Stellvertretung ist die Taufe in einem christlichen Glauben notwendig.
An wen wende ich mich bei weiteren Fragen oder Interesse an einer Kandidatur?
Du kannst dich an die Mitglieder des Wahlausschusses 2022 wenden:
- Katharina Nischik: katharina.nischik@malteser.org
- Simon Schäfer: simon.schaefer@malteser.org
- Anna Beil: Anna.beil@malteser.org
- Maren von Contzen: Maren.voncontzen@malteser.org
Natürlich stehen die die Mitglieder des amtierenden Bundesjugendführungskreises auch für Gespräche und Fargen zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest du unter "who is who?"